Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Zusammengesetzte Verpackungen, bestehend aus Dosen aus Metall mit einem Fassungsraum von hchstens 1 Liter als Innenverpackungen und Kisten aus Holz (4C1, 4C2, 4D oder 4F) als Auenverpackung, die nicht mehr als 5 Liter Lsung enthlt.

Zustzliche Vorschriften:
1. Dis Dosen aus Metall mssen vollstndig von saugfhigem Polstermaterial umgeben sein.
2. Die Kisten aus Holz mssen vollstndig mit einem geeigneten wasser- und nitroglycerinundurchlssigen Material ausgekleidet sein.